Preise & Abrechnung Informationen zu Preisen, Abrechnungsgrundlagen und der Verrechnung von Leistungen. Preise und Abrechnung: Grundsätze IT-Leistungen sind so unterschiedlich wie die Unternehmen, die sie benötigen. DAXS vereinbart Preise und Abrechnungsart deshalb passend zu Aufgabe, Ausgangslage, Verantwortung und gewünschtem Ergebnis. Transparenz ist wichtiger als künstliche Pauschalen, die am Ende weder dem Kunden noch der tatsächlichen Arbeit gerecht werden. Abrechnung passend zur Aufgabe Je nach Vorhaben können Leistungen nach Zeitaufwand, als klar abgegrenzte Pauschale, in Form laufender Betreuung oder in einer individuell vereinbarten Kombination erbracht werden. Beratungen, Analysen, Umsetzungen, Dokumentationen, Koordinationen, Tests und Übergaben können Teil der Leistung sein, wenn sie für ein fachgerechtes Ergebnis erforderlich sind. Bei gut abgrenzbaren Aufgaben bietet sich eine Pauschale an. Bei offenen Fehlersuchen, komplexen Bestandsumgebungen oder Vorhaben mit vielen Abhängigkeiten ist eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand oft fairer und nachvollziehbarer. Vorbereitung und Koordination Professionelle IT-Arbeit beginnt nicht erst beim Klick in eine Konsole. Bestandsaufnahme, Planung, Recherche, Kommunikation mit Herstellern oder Dienstleistern, Tests, Dokumentation und Abstimmung gehören häufig zum notwendigen Leistungsumfang. DAXS macht diese Bestandteile sichtbar, statt sie als scheinbar kostenlose Nebenleistung zu verstecken. Fremdkosten und Drittanbieter Hardware, Software, Lizenzen, Cloud-Dienste, Domains, Wartungsverträge, Telekommunikationsleistungen und andere Produkte Dritter werden nach den jeweils geltenden Bedingungen abgerechnet oder vom Kunden direkt bezogen. Verfügbarkeit, Preise, Laufzeiten und Funktionen solcher Leistungen liegen im Einflussbereich des jeweiligen Anbieters. Vor kostenpflichtigen Bestellungen, Vertragsänderungen oder Budgetüberschreitungen erfolgt eine Abstimmung, soweit dies nicht bereits im Auftrag geregelt ist oder eine vom Kunden erteilte Vollmacht besteht. Änderungen im Projekt Ein Projekt kann sich durch neue Anforderungen, fehlende Informationen, veränderte Herstellerbedingungen oder zusätzliche Abhängigkeiten weiterentwickeln. Solche Änderungen werden nicht stillschweigend behandelt. DAXS erläutert die Auswirkung auf Aufwand, Termin oder Umfang und stimmt das weitere Vorgehen ab. Rechnungen und Nachvollziehbarkeit Rechnungen orientieren sich an der vereinbarten Abrechnungsart. Bei zeitbasierten Leistungen erfolgt die Darstellung im angemessenen Umfang nachvollziehbar nach Tätigkeit, Zeitraum oder vereinbarter Struktur. Bei Pauschalen und wiederkehrenden Leistungen ergibt sich der Bezug aus Angebot, Auftrag oder Leistungsvereinbarung. Was diese Seite nicht ist Diese Seite ist kein öffentliches Preisversprechen und ersetzt kein Angebot. Ein verbindlicher Preis kann nur dann seriös genannt werden, wenn Ziel, Voraussetzungen, Mitwirkung, Umfang und allfällige Fremdkosten ausreichend klar sind. Fair und klar Sie sollen vor einer Entscheidung wissen, was beauftragt wird, welche Annahmen gelten und wie zusätzliche Anforderungen behandelt werden. Preis- und Leistungsrichtblatt Preisorientierung für Geschäftskunden Die angeführten Werte sind Richtwerte und kein verbindliches Angebot. Leistungsumfang, Wissenstransfer, Verantwortung, Kundenanbindung, Projektorganisation, Verfügbarkeit und konkrete Preise werden je Projekt und Auftrag individuell vereinbart. Stand: 20. September 2026 Standardkonditionen für Geschäftskunden. Alle Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Dieses Richtblatt beschreibt die üblichen Preis- und Leistungsmodelle von DAXS. Individuelle Angebote, Rahmenverträge, Managed-Service-Verträge und ausdrücklich vereinbarte Sonderkonditionen gehen vor. Drittanbieter-, Lizenz-, Cloud-, Material-, Reise- und Partnerkosten sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich ausgewiesen sind. Preislogik DAXS rechnet Leistungen je nach Auftrag als Regieleistung, Zeit- oder Leistungskontingent, klar definierte Leistungspauschale oder laufende Servicepauschale mit Fair Use ab. Die Preisart wird vor Leistungsbeginn festgelegt. 1. Regieleistungen Wenn Umfang, technische Ausgangslage oder notwendige Arbeitsschritte vorab nicht ausreichend bestimmbar sind, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Leistungsgruppe Standardpreis Typische Einsätze IT Support & Systemtechnik 150 € / h User Support, Endpoints, Standardadministration, Remote- und Vor-Ort-Support Professional Services 175 € / h Server, Proxmox, Microsoft 365, Exchange, Netzwerk, Firewall, Backup und Cloud Senior Consulting & Architektur 200 € / h Architektur, komplexe Analyse, Security, Lösungs- und Projektkonzeption Software Engineering & Automatisierung 200 € / h Individuelle Entwicklung, Schnittstellen, Reporting und Automatisierung Projektmanagement & Dokumentation 175 € / h Projektsteuerung, Workshops, technische Dokumentation und Übergabe Prioritäts- / Incident-Einsatz 225 € / h Priorisierte Ad-hoc-Einsätze innerhalb regulärer Servicezeiten Abrechnungseinheit Remote-, Beratungs- und Entwicklungsleistungen werden grundsätzlich in 15-Minuten-Einheiten abgerechnet. Vor-Ort-Einsätze haben grundsätzlich eine Mindestverrechnung von einer Stunde, danach erfolgt die Abrechnung in 15-Minuten-Einheiten. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. 2. Support- und Stundenkontingente Kontingente eignen sich für planbare, wiederkehrende Standardunterstützung ohne laufende Monatsbindung. Kontingent Preis Rechnerischer Satz Einsatzbereich Support 5 725 € 145 € / h 5 Stunden Standard-Support Support 10 1.400 € 140 € / h 10 Stunden Standard-Support Support 20 2.700 € 135 € / h 20 Stunden Standard-Support Kontingente enthalten keine garantierte Reaktionszeit und keine 24/7-Bereitschaft. Sie gelten primär für Standard-Support und Systemtechnik. Professional Services, Senior Consulting, Projektleistungen und Fremdkosten sind nur dann aus einem Kontingent verbrauchbar, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 3. Leistungspauschalen Eine Leistungspauschale gilt ausschließlich für den im Angebot oder Einzelauftrag beschriebenen Leistungsgegenstand und das dort festgelegte Mengengerüst. Eine Pauschale umfasst insbesondere nicht automatisch unbegrenzte Arbeitszeit, unbegrenzte Änderungsschleifen, unbegrenzte Dokumentation, unbegrenzte Supportanfragen oder eine garantierte Fertigstellung innerhalb einer bestimmten Stunden- oder Tageszahl. Verbindliche Termine, Reaktionszeiten oder Fertigstellungsfristen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Zusätzliche Systeme, Benutzer, Standorte, Schnittstellen, Änderungswünsche, neue Altlasten, Drittanbieterprobleme oder sonstige Leistungen außerhalb des vereinbarten Grundumfangs werden über Change Request, Zusatzauftrag, Kontingent oder Regie behandelt. 4. Dokumentation Zum üblichen Grundumfang einer technischen Leistung gehört eine angemessene Basisdokumentation der von DAXS tatsächlich erbrachten Arbeiten. Umfangreiche oder kundenspezifische Dokumentation ist eine eigene Leistung. Dokumentationsmodul Preis Leistungsumfang Basisdokumentation im Grundumfang Tätigkeitsnachweis, wesentliche Änderungen, zentrale Betriebsinformationen und offene Punkte Doku Compact 350 € / Objekt Kurzbeschreibung, Kernkomponenten, Zuständigkeiten, Abhängigkeiten und offene Punkte Doku Standard 750 € / Objekt Konfigurationsübersicht, Betriebs-/Supporthinweise, Backup-/Security-Bezug und einfache Topologie As-Built & Übergabe 1.450 € / Grundpaket Projektzustand, bis zu 3 Dokumentationsobjekte, Schnittstellen, Zuständigkeiten und strukturierte Übergabe IT-Bestandsaufnahme / Doku-Reset ab 950 € Aufnahme einer unzureichend dokumentierten Umgebung nach vorab festgelegtem Mengengerüst Sonderdokumentation / Rekonstruktion 175 € / h oder Pauschale Fremdsysteme, historische Rekonstruktion, Auditunterlagen, Sonderreports und zusätzliche Formate Dokumentationsobjekt Ein Dokumentationsobjekt ist ein technisch sinnvoll abgegrenztes System oder Service, zum Beispiel ein Microsoft-365-Tenant, ein Proxmox-Cluster, eine Firewall-/VPN-Umgebung, ein Netzwerkstandort, ein Backup-System oder eine vergleichbare Betriebsdomäne. Bei ungewöhnlicher Komplexität wird der Umfang vor Auftragserteilung angepasst. Nicht automatisch vom Grundumfang umfasst sind insbesondere vollständige As-Built-Dokumentationen, kundenspezifische Handbücher, detaillierte Netzpläne, Vollinventuren, Compliance- oder Auditnachweise, Notfallhandbücher, historische Rekonstruktionen, Dokumentationen fremder Systeme, mehrere Dokumentationsformate oder wiederkehrende Managementreports. 5. Fair Use bei laufenden Pauschalen Laufende Pauschalen decken den bei Vertragsabschluss zugrunde gelegten normalen Nutzungsrahmen ab. Der Referenzrahmen wird je Service anhand objektiver Größen festgelegt, zum Beispiel Benutzer, Geräte, Server/VMs, Standorte, Tenants, Firewalls, Tickets, Changes, Herstellerfälle, Datenvolumen oder Dokumentationsobjekte. Normale monatliche Schwankungen bleiben umfasst. Eine außergewöhnliche Einmalbelastung oder eine neue Leistungsart ist kein Fair-Use-Fall, sondern wird als Zusatzleistung behandelt. Standard-Prüflogik, sofern im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart ist: • kurzfristige, geringfügige Überschreitungen werden toleriert; • deutliche oder wiederkehrende Überschreitungen führen zu einer gemeinsamen Paketprüfung; • bei dauerhaft höherem Bedarf wird für die Zukunft auf ein passenderes Paket, Zusatzkontingent oder Regieverrechnung umgestellt; • allein aufgrund einer Fair-Use-Prüfung erfolgt keine rückwirkende Strafgebühr. 6. Sonderzeiten und priorisierte Einsätze Sonderzeiten und Prioritätseinsätze werden nur nach Verfügbarkeit oder ausdrücklicher Bereitschafts-/SLA-Vereinbarung erbracht. Ein Zuschlag allein begründet keine 24/7-Verfügbarkeitsgarantie. Zeitfenster / Modell Zuschlag Hinweis Mo–Fr 17:00–22:00, Samstag 06:00–22:00 +50 % Nur nach Verfügbarkeit oder ausdrücklicher Vereinbarung Sonn- und Feiertag, täglich 22:00–06:00 +100 % Nur nach Verfügbarkeit oder ausdrücklicher Vereinbarung Bereitschaft / 24x7 individuell Nur mit eigener SLA- oder Bereitschaftsvereinbarung 7. Vor-Ort-Einsätze, Wegzeit und Nebenkosten Wegzeit wird grundsätzlich mit 50 % des jeweils anwendbaren Stundensatzes verrechnet, sofern kein individueller Pauschalbetrag vereinbart wurde. Tatsächliche Reise-, Park-, Maut-, Nächtigungs- und sonstige Nebenkosten werden nach Vereinbarung bzw. tatsächlichem Aufwand weiterverrechnet. Für regelmäßig betreute Standorte können feste Anfahrtspauschalen vereinbart werden. KI-unterstützte Dokumentation als Leistungsbaustein Technische Dokumentation wird abhängig vom Auftrag manuell, automatisiert oder KI-unterstützt erstellt und gepflegt. Der Preis richtet sich nach Umfang, Datenmenge, Komplexität, Integrationen, Schutzbedarf, Qualitätssicherung und laufender Pflege – nicht pauschal nach dem Einsatz von KI. Die Nutzung externer KI- oder Automatisierungsplattformen erfolgt nur, wenn dies für das Projekt abgestimmt wurde. Eine Dokumentation ohne externe KI ist jederzeit möglich. Weitere Informationen: KI-unterstützte Dokumentation. Optionale Verwaltungsbausteine Lizenzmanagement, Providerkoordination, laufende Dokumentationspflege, Monitoring und Cloud Cost Control werden nur im vereinbarten Umfang kalkuliert. Sie können einzeln oder kombiniert ergänzt werden und sind nicht automatisch Bestandteil jeder IT-Betreuung. Details zu Modellen für Eigenverwaltung, Beratung und beauftragtes Lizenzmanagement: Lizenzmanagement und Lizenzberatung. 8. Preisarten und Aufwandsschätzungen Preisart Abrechnung Geeignet für Regie tatsächlicher Zeitaufwand Offene Fehlerbilder, variable Umgebungen, nicht vollständig planbare Tätigkeiten Kontingent vorab definierter Stunden-/Leistungspool Wiederkehrende Standardunterstützung mit planbarem Budget Leistungspauschale fixer Preis für klar definierten Scope Leistungen mit ausreichend bestimmtem Umfang und Mengengerüst Servicepauschale mit Fair Use laufender Fixpreis innerhalb des Referenzrahmens Managed Services und wiederkehrende Betriebsleistungen Unverbindliche Aufwandsschätzung Orientierungswert, endgültige Abrechnung nach Vereinbarung Historische, fremde oder technisch noch nicht ausreichend bekannte Umgebungen Bei offenen, historisch gewachsenen oder fremd betreuten Umgebungen kann vor einer Pauschale zunächst eine Discovery, Bestandsaufnahme oder unverbindliche Aufwandsschätzung erforderlich sein. Wird eine voraussichtlich erhebliche Überschreitung einer unverbindlichen Aufwandsschätzung erkennbar, informiert DAXS den Auftraggeber und stimmt das weitere Vorgehen ab. Aufwändige Bestandsaufnahmen, Messungen, Analysen, Kalkulationen oder technische Vorarbeiten für eine Aufwandsschätzung können nach vorheriger Vereinbarung entgeltlich sein. Eine Anrechnung auf einen später erteilten Auftrag kann vereinbart werden. 9. Kundenmitwirkung Der Kunde stellt vorhandene Bestandsunterlagen, Zugangsmöglichkeiten, Ansprechpartner, Systemverantwortliche, Herstellerinformationen und Informationen über Änderungen durch den Kunden oder andere Dienstleister rechtzeitig bereit. DAXS ist ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet, unbekannte Altbestände, Fremdsysteme oder nicht zugängliche Konfigurationen vollständig zu rekonstruieren. Fehlende oder verspätete Mitwirkung kann Aufwand, Terminplanung und Dokumentationsqualität beeinflussen. 10. Vorrang individueller Vereinbarungen Dieses Preisrichtblatt beschreibt Standardkonditionen. Individuelle Angebote, Einzelaufträge, Rahmenverträge, Managed-Service-Verträge, SLA und ausdrücklich vereinbarte Sonderkonditionen gehen vor. Dokumentinformation Stand: 20. September 2026 Alle Angaben sind Richtwerte für Geschäftskunden. Individuelle Angebote und ausdrücklich vereinbarte Konditionen gehen vor. DAXS Wachtelstraße 14 4053 Ansfelden wecare@daxs.com · daxs.com UID ATU48956401 · +43 7229 22722 Weiterführend Passende Orientierung bieten Preise und Abrechnung: Grundsätze, Fremdanbieter und Cloudkosten, Kostenkontrolle für Cloud und IT-Services, Lizenzmanagement und Lizenzberatung sowie KI-unterstützte Dokumentation. Fremdanbieter und Cloudkosten Viele IT-Lösungen bestehen aus Leistungen verschiedener Anbieter. DAXS unterstützt bei Auswahl, Einrichtung, Administration und Koordination. Betreiber, Hersteller oder Vertragspartner eines Drittprodukts wird DAXS dadurch jedoch nicht automatisch. Typische Fremdleistungen Dazu zählen etwa Microsoft 365, Azure, Google Workspace, Google Cloud, Amazon Web Services, Hosting, virtuelle Server, Domains, Zertifikate, Telekommunikation, Hersteller-Support, Hardware, Software-Abonnements, Backup-Speicher oder branchenspezifische Cloud-Dienste. Geteilte Verantwortung DAXS verantwortet die ausdrücklich beauftragten eigenen Leistungen. Verfügbarkeit, Preise, Produktänderungen, Wartungsarbeiten, technische Störungen, Limits, API-Änderungen oder eine Einstellung von Leistungen durch unabhängige Anbieter liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von DAXS. Wenn eine Störung bei einem Drittanbieter vermutet wird, kann die Analyse und Kommunikation trotzdem notwendig sein. Die dafür erforderliche technische Untersuchung ist eine eigene Leistung, auch wenn die Ursache später bei Microsoft, einem Provider, einer Fremdsoftware oder einem anderen Dienstleister liegt. Kosten und Freigaben Direkte Fremdkosten können einmalig, wiederkehrend oder nutzungsabhängig entstehen, etwa durch Lizenzen, Speicher, virtuelle Server, Datentransfer, API-Nutzung, Domains oder Herstellerleistungen. DAXS unterstützt bei Auswahl und Kostenabschätzung, kann spätere Preisänderungen oder nutzungsabhängige Verrechnungen eines Drittanbieters aber nicht garantieren. Neue kostenpflichtige Leistungen, Vertragsänderungen oder budgetrelevante Ausweitungen werden vorab abgestimmt, soweit keine ausdrückliche Vollmacht, ein bestätigtes Angebot oder ein vereinbartes Budget besteht. Transparent statt pauschal Welche Fremdkosten dazugehören und wer den Vertrag hält, wird für das konkrete Projekt sichtbar festgelegt. Kostenkontrolle für Cloud und IT-Services Cloud-Dienste, Hosting, Lizenzen, Automatisierung und KI-Services können verbrauchsabhängige Kosten verursachen. DAXS unterstützt dabei, solche Kosten verständlich zu planen, sichtbar zu machen und im vereinbarten Rahmen zu steuern. Das Ziel ist Transparenz, nicht künstliche Komplexität. Von Kosten zu einer steuerbaren Entscheidung Ein Zahlungsmittel oder ein Cloud-Konto allein definiert noch keinen sinnvollen Kostenrahmen. Schon bei der Planung können Budgetgrenzen, Warnungen, Rollen, Berechtigungen, Quotas und Freigabewege berücksichtigt werden. Welche Maßnahmen technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind, hängt vom jeweiligen Anbieter und Projekt ab. Baustein Typischer Nutzen Budget und Kostenlimit Ein vereinbarter Orientierungsrahmen für laufende oder projektbezogene Ausgaben Warnungen und Auswertungen Frühe Hinweise bei auffälliger Nutzung oder Annäherung an einen Kostenrahmen Rollen und Berechtigungen Nachvollziehbarkeit, wer Dienste aktivieren, ändern oder kostenwirksame Schritte auslösen darf Quotas und technische Begrenzungen Reduktion vermeidbarer Verbrauchsrisiken, soweit die jeweilige Plattform dies unterstützt Regelmäßige Kostenprüfung Grundlage für Optimierung, Anpassung und gemeinsame Entscheidungen Cloud Cost Control als Leistung Je nach Bedarf kann DAXS eine laufende Kosten- und Nutzungsüberwachung für Cloudplattformen, Hosting, Lizenzen oder verbrauchsabhängige Dienste einrichten und begleiten. Das kann von einer einmaligen Planung bis zu regelmäßigen Auswertungen und klar definierten Eskalationswegen reichen. Gemeinsame Verantwortung DAXS berät bei Kostenrahmen und technischen Schutzmaßnahmen. Der Kunde legt die unternehmerisch akzeptierten Budgets, Risikogrenzen und Zahlungswege fest. Wenn eine Plattform keine sinnvolle Begrenzung ermöglicht oder bewusst ohne Limit betrieben wird, wird dies transparent besprochen und passend dokumentiert. Projektbezogen statt pauschal Nicht jede Lizenz, jeder Cloud-Dienst und jede Automatisierung benötigt dieselbe Kontrolle. Maßgeblich sind Nutzen, mögliche Kostenwirkung, Schutzbedarf und die vereinbarte Zuständigkeit. Weiterführend: Fremdanbieter und Cloudkosten und Betriebsmodelle, Cloud und Datenhoheit. Lizenzmanagement und Lizenzberatung Passende Unterstützung statt pauschaler Lizenzverwaltung Lizenzmanagement ist kein automatischer Bestandteil jeder IT-Betreuung. Kunden können ihre Lizenzen selbst verwalten, DAXS mit einzelnen Aufgaben unterstützen lassen oder einen eigenen Leistungsbaustein für Lizenzmanagement und Lizenzberatung vereinbaren. Modell Rolle von DAXS Rolle des Kunden Eigenverwaltung Setzt technische Aufgaben im vereinbarten Umfang um und erhält die erforderlichen Informationen, Zugänge oder Lizenzserverdaten. Verwaltet Lizenzkonten, Verträge, Verlängerungen und Nutzungsentscheidungen selbst. Lizenzberatung Unterstützt bei der Auswahl technisch und wirtschaftlich passender Lizenzmodelle und weist im vereinbarten Rahmen auf erkennbare Auffälligkeiten hin. Trifft die unternehmerischen Entscheidungen über Nutzung, Budget und Beschaffung. Lizenzmanagement Kann Lizenzübersicht, Herstellerkommunikation, Vertragsverwaltung, Verlängerungen, Zuordnung, Beschaffung und Dokumentation übernehmen. Definiert Freigaben, Budget- und Bestellgrenzen sowie zuständige Ansprechpartner. Klare Grenzen schaffen Handlungsfähigkeit Bei einem beauftragten Lizenzmanagement werden Systeme, Hersteller, Rollen, Budgets und Freigabegrenzen projektbezogen festgelegt. Ohne entsprechende Beauftragung überwacht DAXS weder pauschal Lizenznutzung noch übernimmt DAXS automatisch Vertrags- oder Beschaffungsverantwortung. Zusammenhang mit Cloudkosten Bei nutzungsabhängigen Cloud-, KI- und Hostingdiensten können Lizenzmanagement und Cloud Cost Control sinnvoll kombiniert werden. Budgetalarme, Quoten, Berechtigungen und Monitoring werden dabei als eigene Bausteine vereinbart. Weiterführende Informationen Kostenkontrolle für Cloud und IT-Services Leistungsbausteine und Projektumfang IT-Übernahme und Onboarding Weiterführend Ergänzende Informationen: Preis- und Leistungsrichtblatt, Fremdanbieter und Cloudkosten, Kostenkontrolle für Cloud und IT-Services und Leistungsbausteine und Projektumfang.